Was wir fördern
Gemäss dem Willen der Stifter, Prof. Dr. Hans Biäsch und Suzanne Biäsch-Schaub, fördern wir
anwendungsorientierte psychologische Forschung in der Schweiz. Dabei fokussieren wir auf die Unterstützung von Projekten, bei denen es z. B. um psychologische Fragen zu Erziehung und Bildung, Arbeit, Organisation und Wirtschaft, Verkehr und Sicherheit, Medien, Gesundheit und Beratung geht.
Beitragsformen und Richtlinien
Beitragsformen
Beiträge an Forschungsprojekte von Nachwuchswissenschaftler:innen
Beiträge an Publikationen von Nachwuchswissenschaftler:innen
- Beiträge an die Durchführung von Tagungen
Der Maximalbeitrag beträgt in der Regel bei Forschungsprojekten CHF 25’000 (max. Projektdauer 1 Jahr), bei den zwei anderen Beitragsarten CHF 5’000.
Anmeldefrist für Gesuche: 15. März
Was wir nicht fördern
Unsere Stiftung fördert keine Vorhaben, die der Klinischen Psychologie zuzurechnen sind.
Erläuterungen und Richtlinien für Gesuche
Falls Gesuche auch bei anderen Stiftungen oder Institutionen eingereicht wurden und von diesen unterstützt werden, ist die Stiftung Biäsch umgehend zu informieren.
Umfang Gesuch: maximal 10 Seiten (Schriftgrösse: 12; Zeilenabstand: 1,5)
Sprache: deutsch oder englisch
Notwendige Angaben:
- Personalien und institutionelle Anbindung
- Erwünschter Beitrag und Verwendungszweck(e)
- Beschreibung des Projekts (insgesamt 10 Seiten)
Die Beschreibung des Projektes soll folgendermassen strukturiert sein und die jeweiligen Überschriften verwenden:- Zusammenfassung (Abstract) (max. 1/2 Seite)
- Thema und Ziele des Projekts (ca. 1 Seite)
- Theoretische Einbettung und Herleitung der Fragestellung (ca. 3 Seiten)
- Methodisches Vorgehen (ca. 3 Seiten)
- Zeitplan (ca. 1/2 Seite)
- Finanzierungsplan (Aufstellung der Projektkosten und der vorhandenen Mittel. Bei Personalkosten sind die Richtlinien des Schweiz. Nationalfonds massgeblich) (ca. 1/2 Seite)
- Relevanz des Projekts für die Anwendung von Psychologie (ca. 1 Seite)
- Einschlägige Forschungserfahrungen (ca. 1/2 Seite)
- Schreiben einer verantwortlichen Person, das belegt, dass die entsprechenden notwendigen fachlichen und infrastrukturellen Ressourcen vorhanden sind.
Auflagen für Beitragsempfänger:innen:
Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts (gemäss im Gesuch angegebenem Zeitplan) ist ein wissenschaftlicher Schlussbericht einzureichen, in dem die geleistete Forschungsarbeit und ihre Hauptergebnisse beschrieben werden (je nach Umfang des Projekts/Beitrags ca. 5 bis 10 Seiten). Zur Verwendung der Finanzmittel ist gesondert eine tabellarische Übersicht vorzulegen, aus der hervorgeht, wie die Mittel verwendet wurden. Diese Angaben sind nicht Teil des fachlichen Berichts und werden nicht auf der Website oder an anderer Stelle veröffentlicht. Falls Gelder übrig sind, müssen diese zurückerstattet werden. In Publikationen über das Projekt ist der Beitrag der Stiftung an geeigneter Stelle (Fachzeitschriften: Autorenhinweis) zu erwähnen. Der Stiftung sind Belegexemplare der Publikationen einzureichen.
Auszahlung Unterstützungsbetrag:
¾ des Betrags können ab Eingang unseres Zusageschreibens in Rechnung gestellt werden, ¼ nach Zustellung des Abschlussberichtes.
Rückzahlungslimite
Die Rückzahlungslimite bei nicht benötigten Geldern beträgt CHF 250.-.
Falls Gesuche auch bei anderen Stiftungen oder Institutionen eingereicht wurden und von diesen unterstützt werden, ist die Stiftung Biäsch umgehend zu informieren.
Notwendige Angaben:
- das Manuskript (mit Zusammenfassung)
- ein Kostenvoranschlag des Verlags (Variante ohne Autorenhonorar)
- bei Qualifikationsarbeiten die offiziellen Gutachten
- Schreiben einer verantwortlichen Person, das belegt, dass die entsprechenden notwendigen fachlichen und infrastrukturellen Ressourcen vorhanden sind.
Auflagen für Beitragsempfänger:innen:
In der Druckschrift muss an gut sichtbarer Stelle (in Büchern: Seite mit den bibliographischen Angaben) der Text aufgenommen werden: „Die Drucklegung dieses Buches wurde durch einen Beitrag der Stiftung Suzanne und Hans Biäsch zur Förderung der Angewandten Psychologie unterstützt“.
Auszahlung Unterstützungsbetrag:
Der Betrag kann ab Eingang unseres Zusageschreibens in Rechnung gestellt werden.
Rückzahlungslimite
Die Rückzahlungslimite bei nicht benötigten Geldern beträgt CHF 250.-.
Notwendige Angaben:
- Konzept der Tagung (Thema, Ziel, Adressaten, Programm)
- Erläuterung, für welche zusätzlichen Angebote im Rahmen des Kongresses der beantragte Betrag eingesetzt wird
- Finanzierungsplan.
Auflagen für Beitragsempfänger:innen:
Der Beitrag der Stiftung muss in den Tagungsunterlagen erwähnt werden, wobei ein Belegexemplar an die Stiftung einzureichen ist. Die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel ist in einer tabellarischen Übersicht zu belegen.
Auszahlung Unterstützungsbetrag:
Der Betrag kann ab Eingang unseres Zusageschreibens in Rechnung gestellt werden.
Rückzahlungslimite
Die Rückzahlungslimite bei nicht benötigten Geldern beträgt CHF 250.-.