Was wir fördern

Gemäss dem Willen der Stifter, Prof. Dr. Hans Biäsch und Suzanne Biäsch-Schaub, fördern wir
anwendungsorientierte psychologische Forschung in der Schweiz. Dabei fokussieren wir auf die Unterstützung von Projekten, bei denen es z. B. um psychologische Fragen zu Erziehung und Bildung, Arbeit, Organisation und Wirtschaft, Verkehr und Sicherheit, Medien, Gesundheit und Beratung geht.

Beitragsformen und Richtlinien

Beitragsformen

  • Beiträge an Forschungsprojekte von Nachwuchswissenschaftler:innen

  • Beiträge an Publikationen von Nachwuchswissenschaftler:innen

  • Beiträge an die Durchführung von Tagungen

Der Maximalbeitrag beträgt in der Regel bei Forschungsprojekten CHF 25’000 (max. Projektdauer 1 Jahr), bei den zwei anderen Beitragsarten CHF 5’000.

Anmeldefrist für Gesuche: 15. März

Was wir nicht fördern

Unsere Stiftung fördert keine Vorhaben, die der Klinischen Psychologie zuzurechnen sind.

Erläuterungen und Richtlinien für Gesuche

Gesuche können von Einzelpersonen eingereicht werden. Der max. Unterstützungsbeitrag beträgt  CHF 25’000.–, es werden max. 1-jährige Projekte gefördert. Kostenneutrale Verlängerungen werden  auf Antrag gewährt. Die Projekte sollen einen klaren theoretischen Bezug aufweisen und in die aktuelle Forschungsliteratur eingebunden sein. Kleinere Projekte, Vorstudien und Projekte, die teilweise bereits anderweitig finanziert sind, werden bevorzugt behandelt. Dabei fokussieren wir uns auf Nachwuchswissenschaftler:innen, die eine Anschub- oder Abschlussfinanzierung für ihre Projekte benötigen. Im Fokus  stehen damit primär Doktorierende, die ihre Promotionsvorhaben damit anstossen wollen oder die  noch ergänzende Datenerhebungen benötigen, damit sie abschliessen können, Post-Docs, die noch  keinen SNF-Projektantrag stellen können oder Vorstudien dafür benötigen. Assistenzprofessor:innen  sowie fest angestellte Forschende sind von der Förderung ausgenommen. Es werden keine Anschaffungen von Hardware finanziert. 

Falls Gesuche auch bei anderen Stiftungen oder Institutionen eingereicht wurden und von diesen  unterstützt werden, ist die Stiftung Biäsch umgehend zu informieren.  

Umfang Gesuch: maximal 10 Seiten (Schriftgrösse: 12; Zeilenabstand: 1,5) 

Sprache: deutsch oder englisch 

Notwendige Angaben:  

  1. Personalien und institutionelle Anbindung
  2. Erwünschter Beitrag und Verwendungszweck(e)
  3. Beschreibung des Projekts (insgesamt 10 Seiten)
    Die Beschreibung des Projektes soll folgendermassen strukturiert sein und die jeweiligen Überschriften verwenden:

    1. Zusammenfassung (Abstract) (max. 1/2 Seite)
    2. Thema und Ziele des Projekts (ca. 1 Seite)
    3. Theoretische Einbettung und Herleitung der Fragestellung (ca. 3 Seiten)
    4. Methodisches Vorgehen (ca. 3 Seiten)
    5. Zeitplan (ca. 1/2 Seite)
    6. Finanzierungsplan (Aufstellung der Projektkosten und der vorhandenen Mittel. Bei Personalkosten sind die Richtlinien des Schweiz. Nationalfonds massgeblich) (ca. 1/2 Seite)
    7. Relevanz des Projekts für die Anwendung von Psychologie (ca. 1 Seite)
    8. Einschlägige Forschungserfahrungen (ca. 1/2 Seite)
  4. Schreiben einer verantwortlichen Person, das belegt, dass die entsprechenden notwendigen fachlichen und infrastrukturellen Ressourcen vorhanden sind.

Auflagen für Beitragsempfänger:innen: 

Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts (gemäss im Gesuch angegebenem Zeitplan) ist  ein wissenschaftlicher Schlussbericht einzureichen, in dem die geleistete Forschungsarbeit und ihre Hauptergebnisse beschrieben werden (je nach Umfang des Projekts/Beitrags ca. 5 bis 10 Seiten). Zur  Verwendung der Finanzmittel ist gesondert eine tabellarische Übersicht vorzulegen, aus der hervorgeht, wie die Mittel verwendet wurden. Diese Angaben sind nicht Teil des fachlichen Berichts und  werden nicht auf der Website oder an anderer Stelle veröffentlicht. Falls Gelder übrig sind, müssen diese zurückerstattet werden. In Publikationen über das Projekt ist der Beitrag der Stiftung an geeigneter Stelle (Fachzeitschriften: Autorenhinweis) zu erwähnen. Der Stiftung sind Belegexemplare der Publikationen einzureichen. 

Auszahlung Unterstützungsbetrag: 

¾ des Betrags können ab Eingang unseres Zusageschreibens in Rechnung gestellt werden, ¼ nach  Zustellung des Abschlussberichtes.

Rückzahlungslimite 

Die Rückzahlungslimite bei nicht benötigten Geldern beträgt CHF 250.-.

Die Stiftung kann die Drucklegung von Schriften von Nachwuchswissenschaftler:innen unterstützen, die der Verbreitung anwendungsorientierter psychologischer Erkenntnisse dienen, wenn keine anderen Mittel vorhanden sind. In der Regel gilt ein Maximalbeitrag von CHF 5’000.–. Eine finanzielle  Eigenleistung wird vorausgesetzt. 

Falls Gesuche auch bei anderen Stiftungen oder Institutionen eingereicht wurden und von diesen  unterstützt werden, ist die Stiftung Biäsch umgehend zu informieren. 

Notwendige Angaben:  

  1. das Manuskript (mit Zusammenfassung)
  2. ein Kostenvoranschlag des Verlags (Variante ohne Autorenhonorar)
  3. bei Qualifikationsarbeiten die offiziellen Gutachten
  4. Schreiben einer verantwortlichen Person, das belegt, dass die entsprechenden notwendigen fachlichen und infrastrukturellen Ressourcen vorhanden sind.

Auflagen für Beitragsempfänger:innen: 

In der Druckschrift muss an gut sichtbarer Stelle (in Büchern: Seite mit den bibliographischen Angaben) der Text aufgenommen werden: „Die Drucklegung dieses Buches wurde durch einen Beitrag der  Stiftung Suzanne und Hans Biäsch zur Förderung der Angewandten Psychologie unterstützt“. 

Auszahlung Unterstützungsbetrag: 

Der Betrag kann ab Eingang unseres Zusageschreibens in Rechnung gestellt werden. 

Rückzahlungslimite 

Die Rückzahlungslimite bei nicht benötigten Geldern beträgt CHF 250.-.

Die Stiftung kann Fach-Kongresse, Tagungen, Kolloquien etc. auf dem Gebiet der anwendungsorientierten Psychologie unterstützen. In der Regel gilt ein Maximalbeitrag von CHF 5’000.–. Eine finanzielle Eigenleistung und/oder eine Teilfinanzierung durch andere Organisationen/Institutionen werden  vorausgesetzt.  

Notwendige Angaben: 

  1. Konzept der Tagung (Thema, Ziel, Adressaten, Programm)
  2. Erläuterung, für welche zusätzlichen Angebote im Rahmen des Kongresses der beantragte Betrag eingesetzt wird
  3. Finanzierungsplan.

Auflagen für Beitragsempfänger:innen: 

Der Beitrag der Stiftung muss in den Tagungsunterlagen erwähnt werden, wobei ein Belegexemplar an die Stiftung einzureichen ist. Die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel ist in einer tabellarischen Übersicht zu belegen. 

Auszahlung Unterstützungsbetrag: 

Der Betrag kann ab Eingang unseres Zusageschreibens in Rechnung gestellt werden. 

Rückzahlungslimite 

Die Rückzahlungslimite bei nicht benötigten Geldern beträgt CHF 250.-.

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Publikationen
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Tagungen
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Weiterbildungen
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Forschungsprojekte